Der Grundstückskauf ist soweit perfekt
Nachdem die Behördenmühlen gemahlen haben und entsprechenden Vermerke im Grundbuch angelegt wurden, haben der Notar und wir entsprechend Bescheid bekommen und die Fälligkeit des Grundstückskaufpreises steht nun an. Alle notwendigen Unterlagen hat das Notariat zusammengestellt und zugesendet (Fälligkeitsmitteilung). Naja, dann mal immer raus mit der ersten großen Zahlung.