Schalldruckpegel und Grenzwerte
Das einzige Problem welches uns nun noch von einer Baugenehmigung trennt, ist die Zusage des Stadplanungsamtes bzw. der Umweltbehörde, die sich momentan noch an der Lärmemission der Wärmepumpenaußeneinheit stört. Das Modell habe wir, wie in einem vorherigen Artikel bereits beschrieben, bereits geändert. Vaillant wird jetzt die Technik liefern. Das geplante Modell 62/3 S liegt mit den 47DB nur wenig über dem Grenzwert für Lärm in der Nachtzeit von 40DB. Zusätzlich hat Vaillant noch eine Schallimmisionsprognose für die WP erstellt und entsprechende realistische Lärmwerte und deren Größe in Abhängigkeit vom Abstand zum Gerät dargestellt. Da wir die Außeneinheit auf der Nordseite aufstellen wollen und dort dann erst noch etwas Garten und eine Strasse zwischen uns und anderen Anwohnern liegt, sollte nun auch der Baubehörde bzw. dem Umweltamt Dresden einleuchten, dass die im Datenblatt angegebenen Werte nichts damit zutun haben, was der Anwohner auf der anderen Strassenseite noch von der WP hört. Nebenbei bemerkt fahren auch noch Strassenbahn und Bahn in der nähreren Umgebung und eine Bundesstrasse gibt es da auch noch.
Wie sich der geneigte Leser sicherlich vorstellen kann, hat die FIBAV dieses Dokumente wieder einmal ohne vollständige Unterschrift und Stempel an die Baubehörde gesendet und uns als eigentlicher Bauherr nicht einmal ein Kopie gesendet. NAch einem telefonischen “Rüffel” kam dann auch das Dokument noch zu uns und hatte im zweiten Anlauf auch die Unterschrift und den Stempel des Entwurfsverfassers. Scheinbar muss ich bei allen Dokumenten immer zweimal nachfragen. Langsam kann ich mich darauf einstellen. Hauptsache die FIBAV/HS-BAU Â muss nicht auch das Haus zweimal bauen, damit es am Ende so aussieht, wie wir es geplant haben.